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Widerspruch für diskriminierungsfreie Bezahlung bei Beamten einlegen

Aufgrund neuerer Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), des
Bundesarbeitsgerichtes und des Verwaltungsgerichtes Halle kommt es
derzeit bundesweit zu Irritationen wegen möglicher Altersdiskriminierung
durch besoldungsrechtlich geregelte Bezahlung nach Altersstufen
innerhalb einer Besoldungsgruppe. Zwar geht der dbb Rheinland-Pfalz
davon aus, dass die dargelegte Rechtssprechungslinie des EuGH und des
Bundesarbeitsgericht nicht auf den Besoldungsbereich in Rheinland-Pfalz
übertragbar ist. Der dbb rät jedoch ausdrücklich dazu, das Musterschreiben
zu vervollständigen und an die zuständige Bezügestelle zu senden.
Mit dem Ministerium der Finanzen ist abgestimmt, dass auf eingehende
Schreiben mit dem Ruhendstellen des Verfahrens unter Verzicht auf die
Einrede der Verjährung reagiert wird. Auf diese Weise verlieren die
Antragsteller nichts und die aktuelle Rechtsposition wird gesichert.

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